Elternzeit

Die Elternzeit ist ein Anspruch für beide Elternteile, der sich gegen den Arbeitgeber richtet. Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, bleibt jedoch bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit.

Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu 12 Monaten von dieser Zeit auf einen späteren Zeitpunkt (z.B. während des ersten Schuljahres) möglich.

Pflichten der Beschäftigten:

  • Antragsstellung bis spätestens 7 Wochen vor deren Beginn,
  • Festlegung des Zeitraumes für die kommenden 2 Jahre ab Beginn

Rechte der Beschäftigten:

  • Teilzeiterwerbstätigkeit von bis 30 Wochenstunden bei einem anderen AG
  • Unter bestimmten Voraussetzung besteht ein Rechtsanspruch auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit im Rahmen von 15-30 Wochenstunden
  • Kündigungsschutz
  • Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Termine

Infoveranstaltung zum Thema Elterngeld und Elternzeit

06. Februar | 16. September 2024

Anmeldung notwendig über die Fachstelle