Elternzeit
Die Elternzeit ist ein Anspruch für beide Elternteile, der sich gegen den Arbeitgeber richtet. Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis, bleibt jedoch bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit.
Mit Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Übertragung von bis zu 12 Monaten von dieser Zeit auf einen späteren Zeitpunkt (z.B. während des ersten Schuljahres) möglich.
Pflichten der Beschäftigten:
- Antragsstellung bis spätestens 7 Wochen vor deren Beginn,
- Festlegung des Zeitraumes für die kommenden 2 Jahre ab Beginn
Rechte der Beschäftigten:
- Teilzeiterwerbstätigkeit von bis 30 Wochenstunden bei einem anderen AG
- Unter bestimmten Voraussetzung besteht ein Rechtsanspruch auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit im Rahmen von 15-30 Wochenstunden
- Kündigungsschutz
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit
Termine
Infoveranstaltung zum Thema Elterngeld und Elternzeit
06. Februar | 16. September 2024
- Um 17:30 Uhr
- Rathaus, Rathausplatz, 61402 Oberursel
- Anmeldung unter fruehehilfen@oberursel.de
- Kostenfrei
Anmeldung notwendig über die Fachstelle