Bürgergeld
Das Bürgergeld hat zum Jahresbeginn 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst.
Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
- Sie wohnen in Deutschland, haben hier Ihren Lebensmittelpunkt und verfügen über eine EU Staatsangehörigkeit oder eine laufende Aufenthaltserlaubnis.
- Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten oder sind vorübergehend Arbeitsunfähig, nicht auf Dauer.
- Sie oder Mitglieder Ihrer Familie sind hilfebedürftig.
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Familienmitglieder ( unter 25 Jahren) unter dem Existenzminimum liegt und Sie den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.( Regelbedarf und Wohnkosten)
Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen.
Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Familie lebt oder die Arbeitsunfähigkeit nicht auf Dauer besteht.
Regelbedarf
- 563,00 € für Alleinstehende und Alleinerziehende
- 506,00 € für Volljährige Ehe-oder Lebenspartner (pro Person)
- 451,00 € für Volljährige in stationären Einrichtungen
- 471,00 € für Erwachsene zwischen 18 -24 Jahren
- 471,00 € für Jugendliche zwischen 14-17 Jahren
- 390,00 € für Kinder zwischen 6-13 Jahren
- 357,00 € für Kinder unter 6 Jahren
Mehrbedarf
- 202,68 € für Mehrbedarf bei Alleinerziehung 1 Kind unter 7 bzw. 2 Kinder unter 16 Jahren
- 67,56 € für Mehrbedarf bei Alleinerziehung unter 18 Jahren
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung
Die Angemessenheit wird individuell geprüft.
- Mietobergrenze für eine Person 512,- € zzgl. Heizkosten
- Mietobergrenze für zwei Personen 655,- € zzgl. Heizkosten
- Mietobergrenze für drei Personen 778,-€ zzgl. Heizkosten
- Mietobergrenze für vier Personen 990,-€ zzgl. Heizkosten
- Mietobergrenze für fünf Personen 1.050,- € zzgl. Heizkosten
- Jede weitere Person + 127,- € zzgl. Heizkoste
Einmalige Leistungen bei Bedarf
- Erstausstattung für Erstbezug einer Wohnung
- Beihilfe für Schwangerschaftsbekleidung
- Erstausstattung für ein Baby
Hilfe bei Antragstellung und Beratungsmöglichkeit:
Stadtverwaltung Oberursel
Rathausplatz 1 61440 Oberursel
Geschäftsbereich Familie, Bildung und Soziales
Zuständigkeit mit dem 1. Buchstaben des Nachname :
A - R Christine Jochens Tel. 502-116 / Mail: Christine.Jochens@oberursel.de
S - Z Heike Fritsch Tel. 502-253 / Mail: Heike.Fritsch@oberursel.de
Weitere Informationen und Beratungen sowie Antragstellung:
Hochtaunuskreis – Der Kreisausschuss
Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
61352 Bad Homburg v.d. Höhe
Telefon: 06172 999-0
Mail: bis@hochtaunuskreis.de
Anträge finden Sie hier.