Mutter/Vater-Kind Kur

Kuren sind seit 2007 eine Pflichtleistung der Krankenkassen, wo auch eine entsprechende Maßnahme beantragt werden kann.

Rechtlich gesehen ergibt sich dies aus:

  • Medizinischer Vorsorge (§ 24 SGB V)
  • Medizinischer Rehabilitation (§ 41 SGB V)

Voraussetzungen für eine Kur sind:

  • Eine Kurbedürftigkeit von Vater oder Mutter vom Arzt attestiert wird und
  • eine Versorgung des Kindes zu Hause ausgeschlossen bzw. die Trennung vom Elternteil unzumutbar ist oder
  • auch das Kind aus ärztlicher Sicht eine Behandlung benötigt

Wichtige Fakten:

  • Die Kur Dauer beträgt in der Regel eine 3-wöchige stationäre Maßnahme und Umfassen ein ganzheitliches Behandlungsprogramm.
  • Kinder werden dabei bis zum Vollendeten 12. Lebensjahr mit aufgenommen.
  • Wiederholungen sind frühestens nach 4 Jahren möglich.
  • die Zuzahlung beträgt pro Kalendertag für Erwachsene 10,00 € für Kinder entfällt sie.

Interessanter Link: http://www.mutter-kind-hilfswerk.de/
(persönliche Beratung ist durch den Verein Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. unter einer gebührenfreien Servicenummer 0800/2255100 möglich)