Mutter/Vater-Kind Kur
Kuren sind seit 2007 eine Pflichtleistung der Krankenkassen, wo auch eine entsprechende Maßnahme beantragt werden kann.
Rechtlich gesehen ergibt sich dies aus:
- Medizinischer Vorsorge (§ 24 SGB V)
- Medizinischer Rehabilitation (§ 41 SGB V)
Voraussetzungen für eine Kur sind:
- Eine Kurbedürftigkeit von Vater oder Mutter vom Arzt attestiert wird und
- eine Versorgung des Kindes zu Hause ausgeschlossen bzw. die Trennung vom Elternteil unzumutbar ist oder
- auch das Kind aus ärztlicher Sicht eine Behandlung benötigt
Wichtige Fakten:
- Die Kur Dauer beträgt in der Regel eine 3-wöchige stationäre Maßnahme und Umfassen ein ganzheitliches Behandlungsprogramm.
- Kinder werden dabei bis zum Vollendeten 12. Lebensjahr mit aufgenommen.
- Wiederholungen sind frühestens nach 4 Jahren möglich.
- die Zuzahlung beträgt pro Kalendertag für Erwachsene 10,00 € für Kinder entfällt sie.
Interessanter Link: http://www.mutter-kind-hilfswerk.de/
(persönliche Beratung ist durch den Verein Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. unter einer gebührenfreien Servicenummer 0800/2255100 möglich)