Elterngeld

Elterngeld erhalten alle Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren wurden. Das Elterngeld stellt einen Einkommensersatz dar, der für die ersten 12-14 Lebensmonate eines Kindes gezahlt wird und bietet Familien damit einen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Familienleben.

Anspruch auf Elterngeld hat nach § 1 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) grundsätzlich, wer

  • seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
  • mit seinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt
  • dieses Kind selbst betreut und erzieht und
  • keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.

Das ElterngeldPlus beträgt mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro.

Elterngeld/ElterngeldPlus können Sie auch bekommen, wenn Sie vorher kein Einkommen hatten. Oder auch, wenn Sie vor der Geburt Einkommen hatten und auch während des Bezugs ein so hohes Einkommen erzielen, dass das errechnete Elterngeld wegen der geringen oder nicht mehr vorhandenen Differenz unter 300 Euro liegen würde.

Für Geburten ab dem 01. September 2021 ist es möglich, während des Bezugs maximal 32 Stunden zu arbeiten.

 Wenn Sie weitere Kinder haben, die ebenfalls in Ihrem Haushalt leben, können Sie einen Zuschlag zu Ihrem Elterngeld erhalten, den sogenannten Geschwisterbonus. Ihr Elterngeld erhöht sich dann um 10 %, mindestens um 75 Euro monatlich beim Basiselterngeld oder um 37,50 Euro monatlich beim ElterngeldPlus.

Das Elterngeld wird grundsätzlich auf das Bürgergeld angerechnet, deshalb muss das Jobcenter über den Antrag auf Elterngeld informiert werden.

Antragsstellung gemäß § 7 BEEG:

  • Der Antrag ist rechtzeitig schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle zu  stellen

Folgende Unterlagen sind beizufügen

  • Kopie des Personalausweises der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweise über das Einkommen vor der Geburt
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über den gewährten Erziehungsurlaub

Zuständige Stelle für die Beantragung:

Versorgungsamt in Frankfurt
60439 Frankfurt/Main, Walter-Möller-Platz 1
Tel.: 069/15 67 - 1 (Zentrale)
Buchst. A – K 069/ 1567 - 470
Buchst. L – Z 069/ 1567 - 471
Fax: 069/15 67 491
E-Mail: post@havs-fra.hessen.de

Das Service-Team des BMFSFJ berät Sie gerne
Telefon: 030 201 791 30 von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr
E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de

Termine

  • 25.02.2025
  • 02.09.2025

Infoveranstaltung zum Thema Elterngeld und Elternzeit

06. Februar | 16. September 2024

Anmeldung notwendig über die Fachstelle