Bildungs- und Teilhabepaket
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben alle Familien, die folgende Leistungen beziehen:
- Bürgergeld
- Sozialgeld
- Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
Anträge auf Leistungen
Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket bietet bessere Chancen für alle Kinder auf Bildung und Freizeitgestaltung.
Stadt Oberursel (Taunus)
Geschäftsbereich Familie, Bildung und Soziales
Zuständigkeit mit dem 1. Buchstaben des Nachname :
A - R Christine Jochens Tel. 502-116 / Mail: Christine.Jochens@oberursel.de
S - Z Heike Fritsch Tel. 502-253 / Mail: Heike.Fritsch@oberursel.de
Das ist drin im Bildungspaket
Kultur, Sport, Mitmachen:
Kein Kind soll in der Freizeit ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen können. Auch Angebote für die ganz Kleinen werden die Beiträge mit 15,- pro Monat max. 180,- im Jahr übernommen.
Schulbedarf:
Damit alle Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird ihnen zweimal jährlich ein Zuschuss überwiesen – zu Beginn des Schuljahres 130,- Euro und zum zweiten Halbjahr 65,- Euro
Schülerbeförderung:
Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben erstattet.
Lernförderung:
Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Mittagessen in Kita, Schule und Hort:
Wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten, werden die Kosten für das Mittagessen komplett ohne Zuzahlung übernommen.
Tagesausflüge und Klassenfahrten:
Eintägige Ausflüge in Schulen und Kitas werden zusätzlich finanziert. Die Kosten mehrtägiger Klassenfahrten im Inland werden auf Antragstellung bezuschust.